Startbild der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee

Zentralen Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg

Herzlich willkommen auf den Internet-Seiten der Zentralen Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg

 

Diese Seiten sollen Ihnen die Arbeit der Zentralen Bußgeldstelle näher bringen und Ihnen die Möglichkeit der Kommunikation mit unserer Einrichtung über das Internet eröffnen.

 

Die Zentrale Bußgeldstelle ist für die Verfolgung und Ahndung aller durch die Polizei des Landes festgestellten Ordnungswidrigkeiten zuständig. Mit Erfüllung dieser Aufgabenstellung trägt sie einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land bei. Wir freuen uns, dass Sie dieses moderne Medium nutzen und wünschen Ihnen interessante Informationen und schnelle Kommunikationswege.

 

Ihre Zentrale Bußgeldstelle




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Das Ende einer Ära!

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Am 22.02.2012 wurde das letzte Foto einer Traffipax Speedoguard Anlage der brandenburgischen Polizei ausgewert.

Dem vorausgegangen ist das Ende einer 20-jährigen Ära, des Einsatzes mobiler analoger Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in der Polizei des Landes Brandenburgs. Dabei wurden in den letzten Jahren mehrere Millionen Fotos auf ca. 25.000 rotlichtempfindlichen Filmen von den Verkehrsüberwachungstrupps der Polizei des Landes Brandenburgs an die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee zur Auswertung übergeben. Der letzte dieser Filme mit 390 Fotos wurde am 07.02.2012 vom Verkehrsüberwachungstrupp 3 der Polizeidirektion Ost belichtet. Mit der Abgabe aller mobilen analogen Anlagen der Typen Traffipax Speedophot, Traffipax Speedoguard und ES1.0 beim Zentraldienst der...

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Mit OWi interaktiv sind Ihre Daten auf der sicheren Seite

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Mit OWi interaktiv bietet die Zentrale Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg einen Service, mit dem über das Internet ein Betroffener Einsicht in seinen Vorgang erhält. Er kann sich unter anderem das Frontfoto ansehen und das Formular zur Fahrerermittlung oder Anhörung ausfüllen. Wir hatten OWi interaktiv schon einmal ausführlich vorgestellt. Sorge, dass die Daten und Bilder für andere Internetnutzer sichtbar sind, muss nicht bestehen. Nur mit gültigen Zugangsdaten können die Daten zum Vorgang aus der Datenbank abgerufen werden. Ist die Gültigkeit abgelaufen, wird der Zugriff verweigert. So ist sichergestellt, dass nur der...

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Nicht geblitzt - sondern geblendet

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Nicht geblitzt – sondern geblendet!   Jeder zehnte Fahrzeugführer ist als Blender unterwegs, so dass Ergebnis einer Untersuchung. Meist unbemerkt hat sich die Ausrichtung des Lichtkegels verstellt, leuchtet entweder zu  kurz oder zu weit. Manchmal sind auch Glühlampen defekt und das Bremslicht funktioniert nicht. All das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit. Deshalb sollte immer die Lichtanlage überprüft werden. Jetzt im Oktober können Autofahrer kostenlos ihre  Fahrzeugbeleuchtung überprüfen lassen.     „Freie Fahrt für gutes Licht“ Unter diesem Motto steht der diesjährige Licht-Test, die...

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Blitzer im Netz

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Mit OWi interaktiv (Ordnungswidrigkeiten interaktiv) bietet die Bußgeldstelle der Polizei des Landes Brandenburg als erste Bußgeldstelle in Deutschland einen Online-Service.   OWi interaktiv eröffnet die Möglichkeit, auf Anhörungen und Fahrerermittlungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren via Internet zu antworten. Bei Geschwindigkeitsverstößen sind auch die Beweisbilder zu sehen. Die Qualität der Bilder im Internet ist wesentlich besser als die bisherigen Papierausdrucke. Deshalb werden, seit September 2010, auch keine Bilder mehr mit dem Anschreiben versandt.   Die Zugangsdaten erhalten Betroffene mit jeder Fahrerermittlung,...

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Parken auf "Behindertenparklpätzen"

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Seit dem 01. Januar 2011 ist das Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte (Zeichen 314 / 315 und Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersymbol)  nur noch mit dem EU-Parkausweis erlaubt.   Der Ausweis  muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein.   Der bislang noch gültige, aber seit langem schon nicht mehr ausgestellte blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verlor am 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit.   Wer also ohne EU-Parkausweis auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte parkt oder diesen nicht gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht hat, der riskiert eine Verwarnung mit...

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