Was wir für Sie tun können

Missbrauchshandlungen von EC- und Kreditkarten nehmen bundesweit zu. Es ist festzustellen, dass abhanden gekommene bzw. gestohlene EC-Karten zum Einkauf im Lastschriftverfahren genutzt werden. Um derartige Betrugshandlungen zu verhindern, übermittelt die Polizei die Daten Ihrer EC-Karte an die Sperrdatei „KUNO“ der Handelsunternehmen. Dazu gehört, dass Sie als Geschädigte/r eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder Online erstatten oder eine Mitteilung machen und die notwendigen Daten übermitteln.

Zur Online-Strafanzeige

Woran Sie denken sollten

Abhanden gekommene oder gestohlene EC-Karten und Kreditkarten müssen umgehend über das entsprechende Kreditinstitut gesperrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. Zusätzlich sollten die EC-Karten über KUNO gesperrt werden, da diese bei Nichtvorhandensein der PIN zum Einkauf von Waren im Lastschriftverfahren genutzt werden kann. Der beste Schutz des Einzelnen ist die Kenntnis des Gefahrenpotenzials und das entsprechende Abstimmen der persönlichen Verhaltensweisen. Dazu gehört es, Fehler und Nachlässigkeiten zu vermeiden.


  • Bewahren Sie die PIN und die Karten getrennt voneinander auf,
  • die PIN sollten Sie sich nicht notieren, sondern merken,
  • Strafantrag stellen,
  • KUNO-Sperrung nur vor Ort bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle unter Beachtung des KUNO-Merkblattes möglich.

"Kuno"-Merkblatt (pdf 57.4 KB)

Wie geht es weiter?

Auch wenn Sie die Anzeige Online erstatten, erfolgt die Sachbearbeitung bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienstststelle. Es kann sein, dass der Sachbearbeiter weitere Rückfragen hat, und Sie deshalb durch den Sachbearbeiter nochmals schriftlich befragt oder zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen erstattet.

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