30.08.2004 - Vierter Gemeinsamer Lagebericht Organisierte Kriminalität
Internationale Kooperation stärkt Kampf gegen Organisiertes Verbrechen
Internationalisierung und Professionalisierung der Tätergruppen
Die verbesserte internationale Kooperation bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und die verstärkte Zusammenarbeit mit Bundesgrenzschutz und Zollfahndung haben sich bewährt. Das betonten Justizministerin Barbara Richstein und Innenminister Jörg Schönbohm heute bei der Vorstellung des vierten ‚Gemeinsamen Lagebildes Organisierte Kriminalität’ in Potsdam. „Die Verbrecherbanden machen vor Grenzen nicht halt. Dauerhaft können deshalb Erfolge im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen nur durch eine noch engere internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erreicht werden“, unterstrich Schönbohm. Er hob dabei die Bedeutung der im Aufbau befindlichen Deutsch-polnischen Verbindungsstelle in Frankfurt (Oder) hervor.
Schönbohm und Richstein betonten, dass die Herausforderung durch die internationale grenzüberschreitende Kriminalität trotz bemerkenswerter Ermittlungserfolge auch in den nächsten Jahren eine der größten Herausforderungen für Polizei und Justiz bleiben wird. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf die weiter zunehmende Internationalisierung und Professionalisierung des organisierten Verbrechens. „Der Anteil der OK-Verfahren mit einer internationalen Tatbeteiligung ist auf mehr als 56 Prozent gestiegen“, erläuterte Schönbohm. Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen im Zuge von OK-Ermittlungen bewegte sich bei 44,9 Prozent (2002: 46,6 Prozent). Dabei handelte es sich vor allem um litauische, polnische und russische Staatsbürger. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten insgesamt 194 Tatverdächtige (2002: 148), davon 99 (79) Deutsche und 87 (69) Nichtdeutsche aus elf Staaten.
Richstein verwies darauf, dass im vergangenen Jahr bei 18 OK-Fällen „gewerbliche und geschäftsähnliche Strukturen“ registriert wurden. 2002 gab es lediglich 14 und 2001 nur 13 derartiger Fälle. „Diese Vorgehensweise ermöglicht der Organisierten Kriminalität, legale Wirtschaftsstrukturen für kriminelle Zwecke zu nutzen bzw. strafbarem Tun einen legalen Anstrich zu geben“, sagte sie.
Der Schwerpunkt der Organisierten Kriminalität war wie schon in den vergangenen Jahren Rauschgifthandel und -schmuggel. Weitere herausragende Betätigungsfelder waren Schleuser- und Kfz-Kriminalität. Diese Tatkomplexe werden voraussichtlich auch künftig das OK-Erscheinungsbild in Brandenburg prägen. Diese Einschätzung hat auch durch die EU-Osterweiterung zum 1. Mai keine wesentlichen Änderungen erfahren. Durch regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit Polen schon im Vorfeld der EU-Erweiterung sind Polizei und Justiz auf die neue Situation der offenen Grenze gut vorbereitet. Mit der Zentralisierung der polizeilichen OK-Zuständigkeiten beim Landeskriminalamt und der Bildung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat Brandenburg in den vergangenen Jahren zudem die eigene Schlagkraft im Kampf gegen das organisierte Verbrechen weiter erhöht. Auch die Voraussetzungen für eine effektive Zusammenarbeit mit anderen inländischen und ausländischen Behörden wurden weiter verbessert.
Insgesamt bewegte sich die Zahl der OK-Verfahren in Brandenburg 2003 etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Das Landeskriminalamt bearbeitete 16 (17) Verfahrenskomplexe mit 450 (465) Einzelstraftaten. Verglichen mit 1999 war dies jedoch ein deutlicher Rückgang. Damals waren 19 Verfahrenskomplexe mit 1.098 Einzeldelikten bei den Polizeibehörden des Landes Brandenburg anhängig.
Bei den Staatsanwaltschaften waren im vergangenen Jahr 21 Verfahrenskomplexe anhängig. Neben den 16 LKA-Verfahren waren dies fünf bei Bundesbehörden angesiedelte Komplexe. Die in den Ermittlungsverfahren festgestellten Schadenssummen betrugen knapp 4,9 Millionen Euro (11,9 Millionen). Die geschätzten Gewinne aus organisierter Kriminalität beliefen sich auf rund 7,1 Millionen (6,7 Millionen) Euro.
Die Gerichte verhängten in OK-Verfahren 15 zum Teil langjährige Freiheitsstrafen. Zwei Verurteilte erhielten Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren; drei Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt. Weiter wurden zehn Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhängt.
Schönbohm und Richstein unterstrichen zudem die große Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäsche. „Die Bekämpfung der oftmals im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität auftretenden Geldwäsche ist im vergangenen Jahr deutlich verstärkt worden“, sagte die Justizministerin. Nach ihren Angaben stieg die Zahl der Geldwäscheverdachtsfälle deutlich von 131 im Jahr 2002 auf 191 Fälle im vergangenen Jahr. Von den abgeschlossenen 80 Fällen wurden 75 durch Einstellung oder Abgabe an andere Staatsanwaltschaften erledigt. In fünf Fällen erfolgten Anklagen bzw. Strafbefehlsanträge. Rund 312.000 Euro wurden in den Geldwäscheverfahren endgültig eingezogen und weitere 51.000 Euro vorläufig sichergestellt. Geldwäscheverdachtsfälle werden seit 2001 zentral in der in Eberswalde angesiedelten Geldwäscheabteilung bearbeitet, die zur OK-Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gehört.
Verantwortlich:
Heiko Homburg, Pressesprecher
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666
Download:
Internationalisierung und Professionalisierung der Tätergruppen
Die verbesserte internationale Kooperation bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und die verstärkte Zusammenarbeit mit Bundesgrenzschutz und Zollfahndung haben sich bewährt. Das betonten Justizministerin Barbara Richstein und Innenminister Jörg Schönbohm heute bei der Vorstellung des vierten ‚Gemeinsamen Lagebildes Organisierte Kriminalität’ in Potsdam. „Die Verbrecherbanden machen vor Grenzen nicht halt. Dauerhaft können deshalb Erfolge im Kampf gegen das Organisierte Verbrechen nur durch eine noch engere internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden erreicht werden“, unterstrich Schönbohm. Er hob dabei die Bedeutung der im Aufbau befindlichen Deutsch-polnischen Verbindungsstelle in Frankfurt (Oder) hervor.
Schönbohm und Richstein betonten, dass die Herausforderung durch die internationale grenzüberschreitende Kriminalität trotz bemerkenswerter Ermittlungserfolge auch in den nächsten Jahren eine der größten Herausforderungen für Polizei und Justiz bleiben wird. Sie verwiesen in diesem Zusammenhang auf die weiter zunehmende Internationalisierung und Professionalisierung des organisierten Verbrechens. „Der Anteil der OK-Verfahren mit einer internationalen Tatbeteiligung ist auf mehr als 56 Prozent gestiegen“, erläuterte Schönbohm. Der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen im Zuge von OK-Ermittlungen bewegte sich bei 44,9 Prozent (2002: 46,6 Prozent). Dabei handelte es sich vor allem um litauische, polnische und russische Staatsbürger. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten insgesamt 194 Tatverdächtige (2002: 148), davon 99 (79) Deutsche und 87 (69) Nichtdeutsche aus elf Staaten.
Richstein verwies darauf, dass im vergangenen Jahr bei 18 OK-Fällen „gewerbliche und geschäftsähnliche Strukturen“ registriert wurden. 2002 gab es lediglich 14 und 2001 nur 13 derartiger Fälle. „Diese Vorgehensweise ermöglicht der Organisierten Kriminalität, legale Wirtschaftsstrukturen für kriminelle Zwecke zu nutzen bzw. strafbarem Tun einen legalen Anstrich zu geben“, sagte sie.
Der Schwerpunkt der Organisierten Kriminalität war wie schon in den vergangenen Jahren Rauschgifthandel und -schmuggel. Weitere herausragende Betätigungsfelder waren Schleuser- und Kfz-Kriminalität. Diese Tatkomplexe werden voraussichtlich auch künftig das OK-Erscheinungsbild in Brandenburg prägen. Diese Einschätzung hat auch durch die EU-Osterweiterung zum 1. Mai keine wesentlichen Änderungen erfahren. Durch regelmäßigen Austausch und eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit Polen schon im Vorfeld der EU-Erweiterung sind Polizei und Justiz auf die neue Situation der offenen Grenze gut vorbereitet. Mit der Zentralisierung der polizeilichen OK-Zuständigkeiten beim Landeskriminalamt und der Bildung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat Brandenburg in den vergangenen Jahren zudem die eigene Schlagkraft im Kampf gegen das organisierte Verbrechen weiter erhöht. Auch die Voraussetzungen für eine effektive Zusammenarbeit mit anderen inländischen und ausländischen Behörden wurden weiter verbessert.
Insgesamt bewegte sich die Zahl der OK-Verfahren in Brandenburg 2003 etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Das Landeskriminalamt bearbeitete 16 (17) Verfahrenskomplexe mit 450 (465) Einzelstraftaten. Verglichen mit 1999 war dies jedoch ein deutlicher Rückgang. Damals waren 19 Verfahrenskomplexe mit 1.098 Einzeldelikten bei den Polizeibehörden des Landes Brandenburg anhängig.
Bei den Staatsanwaltschaften waren im vergangenen Jahr 21 Verfahrenskomplexe anhängig. Neben den 16 LKA-Verfahren waren dies fünf bei Bundesbehörden angesiedelte Komplexe. Die in den Ermittlungsverfahren festgestellten Schadenssummen betrugen knapp 4,9 Millionen Euro (11,9 Millionen). Die geschätzten Gewinne aus organisierter Kriminalität beliefen sich auf rund 7,1 Millionen (6,7 Millionen) Euro.
Die Gerichte verhängten in OK-Verfahren 15 zum Teil langjährige Freiheitsstrafen. Zwei Verurteilte erhielten Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren; drei Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt. Weiter wurden zehn Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhängt.
Schönbohm und Richstein unterstrichen zudem die große Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäsche. „Die Bekämpfung der oftmals im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität auftretenden Geldwäsche ist im vergangenen Jahr deutlich verstärkt worden“, sagte die Justizministerin. Nach ihren Angaben stieg die Zahl der Geldwäscheverdachtsfälle deutlich von 131 im Jahr 2002 auf 191 Fälle im vergangenen Jahr. Von den abgeschlossenen 80 Fällen wurden 75 durch Einstellung oder Abgabe an andere Staatsanwaltschaften erledigt. In fünf Fällen erfolgten Anklagen bzw. Strafbefehlsanträge. Rund 312.000 Euro wurden in den Geldwäscheverfahren endgültig eingezogen und weitere 51.000 Euro vorläufig sichergestellt. Geldwäscheverdachtsfälle werden seit 2001 zentral in der in Eberswalde angesiedelten Geldwäscheabteilung bearbeitet, die zur OK-Schwerpunktstaatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gehört.
Verantwortlich:
Heiko Homburg, Pressesprecher
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666






